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Grundlagen unserer Arbeit

Die Grund­la­gen unserer Arbeit bilden die 1998 ver­ab­schie­de­ten Wa­shing­to­ner Prin­zi­pi­en, die Ge­mein­sa­me Er­klä­rung der Bundesregierung und die Handreichung, zu de­ren Um­set­zung sich Deutsch­land im Sin­ne sei­ner his­to­ri­schen und mo­ra­li­schen Selbst­ver­pflich­tung be­kannt hat.

Washingtoner Prinzipien

Die Washingtoner Prinzipien (Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art) vom 3. Dezember 1998 ist eine internationale, rechtlich nicht bindende Vereinbarung von 42 Staaten mit dem Ziel, die Identifizierung und Restitution von NS-Raubkunst in öffentlichen Einrichtungen zu befördern und zu "fairen und gerechten" Lösungen im Umgang damit beizutragen.

Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung

Am 9. Dezember 1999 setzte Deutschland die Washingtoner Prinzipien von 1998 mit der "Erklärung der Bundesregierung, der Bundesländer und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" um. In diesem Dokument, das allgemein als "Gemeinsame Erklärung" bezeichnet wird, bekundeten deutsche Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden ihre Entschlossenheit, "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, aufzufinden und zurückzugeben.

Handreichung

Zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung stellen der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände eine Handreichung zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine rechtlich nicht verbindliche Orientierungshilfe für eigenständige Provenienzrecherchen zu NS-Raubgut in öffentlichen wie auch in privaten Museen, Sammlungen, Bibliotheken und Archiven.

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