Landesarchiv Berlin
01.12.2021
Das Landesarchiv Berlin arbeitet als Staatsarchiv auf der Grundlage des Gesetzes über die Sicherung und Benutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin – ArchGB) vom 14. März 2016 in der Fassung vom 24. Oktober 2020. Zu seinen Pflicht-Aufgaben gehören die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Mitwirkung an Vermittlung und Erforschung der Landesgeschichte.
Neben den vielfältigen Archivbeständen gehört auch die wissenschaftliche Archivbibliothek mit ca. 150.000 Medieneinheiten zum Angebot des Landesarchivs, das als Präsenzangebot im Lesesaal genutzt werden kann. Schwerpunkte der Archivbibliothek sind Publikationen zur politischen, rechtlichen, soziologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung Berlins.
Landesarchiv Berlin
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